Informationen des Volksschulamtes vom 15. Januar 2021Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Das Volkschulamt hat uns heute Nachmittag darüber informiert, dass die kantonalen „Richtlinien für den Präsenzunterricht 2“ und die ergänzenden „Weisungen vom 8. Dezember 2020“ weiterhin bis zum 28. Februar 2021 gelten. Diese erfüllen bereits die Anforderungen der Bundesratsverordnung vom Mittwoch, 13. Januar 2021. Die Schulen des ZSL erfüllen bereits die neuen Punkte aus dem „Fokus zum Schutzkonzept“ bzw. führen diese ab nächster Woche durch (z.B. Vermeidung von Klassendurchmischungen). Zu Ihrer Information hier der Text des Volksschulamtes: COVID-19: Auswirkungen der Verschärfungen Der Bundesrat hat angesichts der verschiedenen Virusmutationen weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Dabei sollen die Kontakte drastisch reduziert und besonders gefährdete Personen am Arbeitsplatz verstärkt geschützt werden. Unsere kantonalen Richtlinien für den Präsenzunterricht 2 und unsere ergänzenden Weisungen vom 8. Dezember 2020 erfüllen bereits diese Anforderungen der aktualisierten Bundesverordnung. Fokus zum SchutzkonzeptDamit im Schulalltag Kontakte reduziert und somit alle Personen besser geschützt werden, ist neben der konsequenten Umsetzung der geltenden Schutzmassnahmen und der Schutzstufe “Cocon” (wie bspw. der Vermeidung von Klassendurchmischungen) zusätzlich dringend empfohlen:
Weiterhin möglich sind Lehrausgänge im Klassenverband. Sämtliche eidgenössische und kantonale Massnahmen gelten mit dem Bundesbeschluss vom 13. Januar 2020 bis 28. Februar 2020. Über weitere Massnahmen bzw. Neuerungen werden wir Sie rechtzeitig informieren. Freundliche Grüsse Susan Gronki Schulkreis Oberstufenzentrum Leimental Bättwil, Primarschule und Kindergarten Hofstetten-Flüh, Primarschule und Kindergarten Metzerlen-Mariastein, Primarschule und Kindergarten Rodersdorf, Primarschule und Kindergarten Witterswil / Bättwil
Datum der Neuigkeit 15. Jan. 2021
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