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Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schüler*innen. Das Verfahren ist im Laufbahnreglement (Stand 1. August 2018) geregelt.

Das Übertrittsverfahren beginnt in der 6. Klasse der Primarschule. Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung.  Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler/die Schülerin im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt.

Das Verfahren soll im Verlaufe des 6. Primarschuljahres alle Beteiligten unterstützen, jenes Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler/die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit.

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