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Benutzungsgesuche müssen mindestens vier Wochen vor dem Benutzungstermin beim Betriebsausschuss eingereicht werden. Der Antrag hat in schriftlicher Form mit dem entsprechenden Formular (siehe unten) zu erfolgen.

In allen Fällen haben schulinterne Veranstaltungen den Vorrang. Bei externen Benutzungsgesuchen für den selben Termin gilt die Reihenfolge des Einganges der Antragsgesuche. Treffen die Gesuche gleichzeitig ein, entscheidet der BA, wobei Veranstalter aus den Verbandsgemeinden Vorrang zu geben ist. Ablehnungen erfolgen grundsätzlich schriftlich mit einer kurzen Begründung.

Die Tarife für die Vermietung von Räumen und Anlagen des OZL sind grundsätzlich in dieser Tarifordnung geregelt. In begründeten Ausnahmefällen kann der BA einen anderen Tarif vereinbaren.
Für Juniorenmannschaften (Mitglieder unter 20 Jahren) von Vereinen der Verbandsgemeinden ist die Benützung der Turnhalle zu Trainingszwecken unentgeltlich.

Die benutzten Räumlichkeiten sind aufgeräumt und gereinigt dem zuständigen Hauswart zurückzugeben. Im Falle von Mängeln wird ein kurzes Abnahmeprotokoll erstellt, welches die Mängel und Schäden aufführt. Der zusätzliche Aufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

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