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Die Grundsätze zu den ‚Richtlinien für den Umgang mit Fragen zur Religion in Schule und Ausbildung’ stützen sich auf Verfassung und Gesetz. Die Richtlinien verbinden die individuellen Persönlichkeitsrechte, das Toleranzgebot und das Recht auf Bildung und Integration. Dabei steht das Wohl des Kindes stets im Zentrum. Bei einer Fragestellung soll, wenn es der Handlungsspielraum erlaubt, das Gespräch zur guten Lösung einer Situation gesucht werden. Die Volksschule hat hier bezüglich gegenseitigem Verständnis, Kooperation und Gesprächsbereitschaft Leitkulturcharakter.

Informationen

Datum
19. Oktober 2018

Dokumente

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Richtlinien_Umgang_mit_Religionen_10_2018.pdf (PDF, 699 kB) Download 0 Richtlinien_Umgang_mit_Religionen_10_2018.pdf
Brief_Einladung_RU_ersteKlasse_26_27 (PDF, 182 kB) Download 1 Brief_Einladung_RU_ersteKlasse_26_27

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