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Das Absenz- und Dispensationsreglement gibt Ihnen einen Überblick darüber, in welchen Fällen eine Dispensation der Schüler/-innen möglich ist und wie Wege, Fristen und Zuständigkeiten für den Antrag einer Dispensation für Ihr Kind geregelt sind.

Primarschule
Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie es bitte bei der entsprechenden Lehrperson telefonisch oder schriftlich ab.
Wenn Ihr Kind nicht turnen kann, am allgemeinen Unterricht aber teilnimmt, wird es während der Turnstunde beschäftigt. Dies gilt auch für Kinder, welche ihre Turnkleider vergessen haben. Ist eine Absenz vorhersehbar, bitten wir Sie, dies möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen.

Oberstufe
Die Schüler/-innen haben nach einer Abwesenheit vom Unterricht zwei Wochen Zeit, um ihre schriftliche und von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung zu bringen. Diese wird den Fachlehrpersonen und der Klassenlehrperson vorgelegt. Es liegt im Ermessen der Lehrperson, eine Entschuldigung als begründet zu akzeptieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abwesenheit als unentschuldigt; sie wird als unentschuldigte Absenz im Zeugnis vermerkt.

Absenzregelung im Turn- und Schwimmunterricht der Oberstufe:
Ohne ärztliches Zeugnis: Der Schüler/die Schülerin bleibt in der Turn- oder Schwimmhalle. Für den Schüler/die Schülerin empfiehlt sich für den Aufenthalt in der Schwimmhalle ein leichtes Tenü zu tragen. Er/sie kann ggf. Hilfeleistungen erbringen.

A. Mit Arztdispens: Der Schüler/die Schülerin kann seine/ihre Arbeit zu Hause weiterführen.

B. Der Schüler/die Schülerin hat 14 Tage Zeit, seine/ihre Absenz entschuldigen zu lassen, ansonsten führt dies zu einem Vermerk im Zeugnis als unentschuldigte Absenz.

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