§ 19 Volksschulgesetz (VSG) legt fest:
- Die Kinder werden mit dem vollendeten vierten Altersjahr eingeschult.
- Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll.
- Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.
- Überdurchschnittlich begabte Kinder können die Schulpflicht beschleunigt absolvieren.
Im Schuljahr 2021/22 treten Kinder, die in der Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017 geboren sind, in den 2-jährigen Kindergarten ein.
Kontakt
Weisskirchweg 30
4108 Witterswil
061 731 26 36 (Rodersdorf) 061 721 93 15 (Witterswil)
k.borer@zsl-so.ch
Volksschulamt Solothurn (VSA)
Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule.
Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministrativen Belange der Volksschule im Hinblick auf eine optimale Unterstützung, Koordination und Weiterentwicklung der Volksschulangebote.
https://so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/volksschulamt/
Zugehörige Objekte
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