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Die Verlangsamung der Schullaufbahn ist eine Massnahme der Speziellen Förderung. Sie wird in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn der Schüler oder die Schülerin vorgängig während mindestens zwei Semestern mit Förderplanung unterrichtet wurde. In speziellen Fällen wie Wohnortwechsel, Krankheit, schwierige familiäre Verhältnisse oder Fremdsprachigkeit ist die Verlangsamung der Schullaufbahn keine Massnahme der Speziellen Förderung und kann auch ohne vorgängige Umsetzung einer Förderplanung durch die Schulleitung verfügt werden. Dies gilt auch für Schüler/-innen während der ersten Klasse der Primarschule.
Die Verlangsamung der Schullaufbahn während der ersten Klasse der Primarschule bedeutet, dass der Schulstoff der ersten Klasse auf zwei Schuljahre verteilt wird.
Als Massnahme der Speziellen Förderung kann die Schullaufbahn während des Kindergartens und der Primarschule höchstens einmal um ein Jahr verlangsamt werden.

Volksschulamt Solothurn (VSA)

Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule. Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministra…

Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule.

Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministrativen Belange der Volksschule im Hinblick auf eine optimale Unterstützung, Koordination und Weiterentwicklung der Volksschulangebote.

https://so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/volksschulamt/

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